Gewährleistung und Garantien: Ihre Rechte und das Vorgehen

Unterscheiden Sie zwischen gesetzlicher Gewährleistung, einer Garantie und der Bearbeitung eines Mangels, um sich an den richtigen Ansprechpartner zu wenden.

Inhaltsverzeichnis
  1. LES COMPAGNONS DE L'HABITAT LEGER haftet als Verkäufer
  2. Die gesetzliche Gewährleistung
  3. Reparatur oder Ersatzlieferung
  4. Preisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag
  5. Verborgene Mängel
  6. Eine Garantie ist eine zusätzliche Verpflichtung
  7. Ihre Anfrage ohne Risiko vorbereiten
  8. Gewerbliche Käufe
  9. Die vereinbarten Eigenschaften bleiben maßgeblich

LES COMPAGNONS DE L'HABITAT LEGER haftet als Verkäufer

Wenden Sie sich bei Fragen zur gesetzlichen Gewährleistung im Zusammenhang mit Ihrem Kauf an LES COMPAGNONS DE L'HABITAT LEGER. Die Mitwirkung eines Herstellers oder Reparaturbetriebs kann helfen, eine Lösung zu finden, doch Sie müssen nicht vorab dessen Zustimmung einholen, um Ihren Anspruch beim Verkäufer prüfen zu lassen.

Die gesetzliche Gewährleistung setzt weder den Kauf einer Verlängerung noch eine Produktregistrierung zu Werbezwecken voraus. Die Rechnung oder andere Nachweise, mit denen sich der Kauf belegen lässt, sind hilfreich. Auch ohne Kundenkonto bleiben Ihre Rechte bestehen.

Die gesetzliche Gewährleistung

Bei Waren, die an Verbraucher verkauft werden, haftet der Verkäufer im gesetzlichen Rahmen für Vertragswidrigkeiten. Dieser Schutz betrifft insbesondere die Übereinstimmung mit den vereinbarten Eigenschaften und die gesetzlich vorgesehenen berechtigten Erwartungen. Ein falscher Artikel, eine fehlende zugesagte Funktion oder ein Mangel, der die Nutzung beeinträchtigt, kann je nach Sachverhalt unter diese Regelung fallen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Bei Neuware gilt die Vermutung, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag, grundsätzlich für Mängel, die innerhalb von vierundzwanzig Monaten auftreten; bei Gebrauchtware beträgt dieser Zeitraum grundsätzlich zwölf Monate. Die Verkürzung dieses Vermutungszeitraums bei Gebrauchtware verkürzt die Gewährleistung selbst nicht auf ein Jahr.

Bei Waren mit digitalen Elementen sind auch die Vorschriften zur Bereitstellung dieser Elemente und zu Aktualisierungen zu berücksichtigen. Die maßgebliche Dauer kann von einer vertraglich vereinbarten fortlaufenden Bereitstellung abhängen.

Reparatur oder Ersatzlieferung

Sie können die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands nach den gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten verlangen. Die Reparatur oder Ersatzlieferung muss kostenlos, ohne erhebliche Unannehmlichkeiten und innerhalb einer Frist von höchstens dreißig Tagen nach Ihrer Aufforderung erfolgen. Die gesetzlichen Voraussetzungen bestimmen, in welchen Fällen von Ihrer Wahl abgewichen werden darf, insbesondere bei Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigen Kosten.

Bei einem eingebauten Gerät kann es erforderlich sein, den Ausbau und den erneuten Einbau unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen; es genügt nicht, ein Ersatzteil zu versenden und grundsätzlich sämtliche Kosten dem Kunden zu überlassen. Das konkrete Vorgehen muss vor einem Eingriff erläutert werden, der Kosten verursachen könnte.

Bei einer reparierten Ware verlängert sich die ursprüngliche Gewährleistung um sechs Monate. Wenn der Verbraucher eine Reparatur verlangt, der Verkäufer jedoch eine Ersatzlieferung durchsetzt, beginnt mit der Ersatzlieferung eine neue Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Während des Zeitraums, in dem die Ware nicht genutzt werden kann, wird die verbleibende Frist unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen gehemmt.

Preisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag

In den vorgesehenen Fällen kann eine Preisminderung oder ein Rücktritt verlangt werden: insbesondere bei Verweigerung der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands, Überschreitung der gesetzlichen Frist, erheblichen Unannehmlichkeiten oder Fortbestehen des Mangels nach einem Versuch. Ein hinreichend schwerwiegender Mangel kann eine sofortige Abhilfe rechtfertigen, ohne dass zunächst eine Reparatur verlangt werden muss. Ein geringfügiger Mangel berechtigt nicht zum Rücktritt.

Der in die Verkaufsbedingungen integrierte gesetzliche Gewährleistungskasten gibt die Rechte und ihre Rechtsgrundlagen wieder. Die hier enthaltenen Erläuterungen schränken seine Tragweite nicht ein. Wiederholte Diagnosen dürfen nicht dazu genutzt werden, die Frist zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands immer wieder neu beginnen zu lassen.

Verborgene Mängel

Die Haftung für verborgene Mängel betrifft nach den Voraussetzungen des Code civil einen verborgenen Mangel, der die Ware für ihren vorgesehenen Gebrauch ungeeignet macht oder diesen Gebrauch so stark einschränkt, dass der Käufer sie bei Kenntnis des Mangels nicht oder nur zu einem niedrigeren Preis gekauft hätte. Der Anspruch ist innerhalb von zwei Jahren ab Entdeckung des Mangels geltend zu machen, vorbehaltlich der sonstigen anwendbaren Vorschriften.

Nach dieser Regelung kann der Käufer verlangen, die Ware gegen eine Preisminderung zu behalten oder sie gegen Erstattung zurückzugeben. Die nachzuweisenden Umstände unterscheiden sich von denen der gesetzlichen Gewährleistung; die Bezeichnung des Antrags steht einer Prüfung der tatsächlich einschlägigen Regelung nicht entgegen.

Eine Garantie ist eine zusätzliche Verpflichtung

Eine sogenannte Herstellergarantie, eine sonstige Garantie oder eine Garantieverlängerung besteht nur, wenn ein Garantiegeber sie tatsächlich anbietet. Aus dem Garantiedokument müssen der Garantiegeber, die Dauer, der räumliche Geltungsbereich, die abgedeckte Leistung und die Bedingungen hervorgehen. Eine längere Garantiedauer bedeutet nicht, dass alle Teile und sämtliche Nutzungsarten gleichermaßen abgedeckt sind.

Die Einschränkungen einer Garantie lassen die gesetzliche Gewährleistung unberührt. Umgekehrt reicht der Ablauf einer Garantie nicht aus, um daraus zu schließen, dass keine gesetzlichen Ansprüche mehr geltend gemacht werden können. Ein auf der Produktseite gegebenes Versprechen muss dem ausgehändigten Dokument entsprechen.

Ihre Anfrage ohne Risiko vorbereiten

Geben Sie die Bestellung, die Artikelnummer und, sofern vorhanden, die Serien- oder Chargennummer an. Beschreiben Sie das Fehlerbild, den Zeitpunkt des Auftretens und die Nutzungsbedingungen. Ein Foto oder Video kann helfen, sofern es sich gefahrlos aufnehmen lässt. Öffnen Sie kein elektrisches Gerät und stellen Sie keinen gefährlichen Vorfall nach, um einen Nachweis zu erstellen.

Eine beschädigte Konstruktion, eine unsichere Befestigung, ein elektrisches Problem oder ein ungewöhnliches Verhalten von Türen, Fenstern oder anderen Öffnungselementen erfordert eine angemessene Beurteilung. Stellen Sie die betreffende Nutzung bei Bedarf ein und halten Sie Personen vom Gefahrenbereich fern. Steigen Sie nicht auf ein Dach und begeben Sie sich nicht unter eine schwebende Last, um ein Foto für den Kundendienst aufzunehmen. Bereiten Sie das Versetzen eines Moduls oder den Abbau einer Konstruktion für eine Rücksendung nicht allein vor. Die Anschlagpunkte, die Mittel zur Lastenhandhabung und die Auflager müssen der Anleitung und der Transportplanung entsprechen. Die praktische Vorbereitung der Rücksendung ist von der Erklärung Ihres Widerrufs zu unterscheiden.

Gewerbliche Käufe

Die für Verbraucher geltenden Vorschriften zur Vertragsmäßigkeit gelten nicht automatisch für einen Kauf, der für die Zwecke einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit getätigt wird. Die vertraglichen Pflichten, die Haftung für verborgene Mängel und die tatsächlich vereinbarten Garantien sind weiterhin zu prüfen. Die AGB für Geschäftskunden erläutern diesen Rahmen, ohne gegebenenfalls anwendbare zwingende Schutzvorschriften auszuschließen.

Die vereinbarten Eigenschaften bleiben maßgeblich

Eine baurechtliche Genehmigung, die Einhaltung von Bauvorschriften oder die Eignung zu Wohnzwecken ergibt sich nicht aus dem Namen einer Produktreihe. Die örtlichen Gegebenheiten und das konkrete Vorhaben müssen geprüft werden. Ein Versprechen wie „genehmigungsfrei“ oder „überall bewohnbar“ ersetzt diese Prüfung nicht.

Ein bemaßter Plan mit der akzeptierten Fassung, eine Beschreibung der Materialien und der Dämmung, Nutzungsgrenzen, eine Montage- oder Wartungsanleitung, einschlägige Konformitätsunterlagen und eine genaue Leistungsbeschreibung bilden die hilfreichen Unterlagen. Eine allgemeine Broschüre ersetzt nicht die Anleitung für das jeweilige Modell. Bitten Sie um Klärung, wenn der mitgelieferte Plan nicht dieselbe Referenznummer wie das Angebot trägt.

Gesetzlich vorgeschriebener Informationskasten — gesetzliche Gewährleistung (nichtamtliche Übersetzung)

Der Verbraucher hat ab der Lieferung der Ware zwei Jahre Zeit, um bei Auftreten einer Vertragswidrigkeit die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit in Anspruch zu nehmen. Während dieser Frist muss der Verbraucher lediglich das Vorliegen der Vertragswidrigkeit nachweisen, nicht jedoch den Zeitpunkt ihres Auftretens.

Sieht der Kaufvertrag über die Ware die fortlaufende Bereitstellung digitaler Inhalte oder einer digitalen Dienstleistung für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren vor, gilt die gesetzliche Gewährleistung für diese digitalen Inhalte oder diese digitale Dienstleistung während des gesamten vorgesehenen Bereitstellungszeitraums. Während dieser Frist muss der Verbraucher lediglich das Vorliegen der Vertragswidrigkeit der digitalen Inhalte oder der digitalen Dienstleistung nachweisen, nicht jedoch den Zeitpunkt ihres Auftretens.

Die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit verpflichtet den Unternehmer gegebenenfalls, alle Aktualisierungen bereitzustellen, die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit der Ware erforderlich sind.

Die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit gibt dem Verbraucher das Recht auf Reparatur oder Ersatz der Ware innerhalb von dreißig Tagen nach seinem Verlangen, ohne Kosten und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für ihn.

Wird die Ware im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit repariert, verlängert sich die ursprüngliche Gewährleistung für den Verbraucher um sechs Monate.

Verlangt der Verbraucher die Reparatur der Ware, setzt der Verkäufer jedoch den Ersatz durch, beginnt die gesetzliche Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit ab dem Datum des Ersatzes der Ware für einen Zeitraum von zwei Jahren neu.

Der Verbraucher kann unter Beibehaltung der Ware eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder den Vertrag beenden und gegen Rückgabe der Ware den vollen Kaufpreis erstattet bekommen, wenn:

  • 1. der Unternehmer die Reparatur oder den Ersatz der Ware verweigert;
  • 2. die Reparatur oder der Ersatz der Ware nach Ablauf von dreißig Tagen erfolgt;
  • 3. die Reparatur oder der Ersatz der Ware für den Verbraucher mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden ist, insbesondere wenn der Verbraucher endgültig die Kosten für die Rücknahme oder Abholung der vertragswidrigen Ware oder die Kosten für die Installation der reparierten Ware oder der Ersatzware trägt;
  • 4. die Vertragswidrigkeit der Ware trotz eines erfolglosen Versuchs des Verkäufers, den vertragsgemäßen Zustand herzustellen, fortbesteht.

Der Verbraucher hat außerdem Anspruch auf eine Minderung des Preises der Ware oder auf Auflösung des Vertrags, wenn die Vertragswidrigkeit so schwerwiegend ist, dass sie eine sofortige Preisminderung oder Vertragsauflösung rechtfertigt. Der Verbraucher muss in diesem Fall nicht zuvor die Reparatur oder den Ersatz der Ware verlangen.

Der Verbraucher hat keinen Anspruch auf Auflösung des Kaufvertrags, wenn die Vertragswidrigkeit geringfügig ist.

Jeder Zeitraum, in dem die Ware zum Zweck ihrer Reparatur oder ihres Ersatzes nicht genutzt werden kann, hemmt die noch laufende Gewährleistungsfrist bis zur Übergabe der instand gesetzten Ware.

Die oben genannten Rechte ergeben sich aus der Anwendung der Artikel L. 217-1 bis L. 217-32 des französischen Code de la consommation.

Ein Verkäufer, der die Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung für Vertragsmäßigkeit böswillig behindert, kann mit einer zivilrechtlichen Geldbuße von bis zu 300.000 Euro belegt werden, die auf bis zu 10 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes erhöht werden kann (Artikel L. 241-5 des französischen Code de la consommation).

Der Verbraucher genießt außerdem die gesetzliche Gewährleistung für versteckte Mängel gemäß den Artikeln 1641 bis 1649 des französischen Code civil, und zwar für die Dauer von zwei Jahren ab Entdeckung des Mangels. Diese Gewährleistung gibt Anspruch auf eine Preisminderung, wenn die Ware behalten wird, oder auf vollständige Erstattung gegen Rückgabe der Ware.

Anhang zu Artikel D. 211-2 des französischen Code de la consommation, Kasten A, in der seit dem 1. Oktober 2022 geltenden Fassung (Dekret Nr. 2022-946 vom 29. Juni 2022). Nichtamtliche deutsche Übersetzung des Informationskastens A nach dem Anhang zu Artikel D. 211-2 des französischen Code de la consommation; maßgeblich ist allein der französische Wortlaut.

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